mit dem heutigen spruch hat der richterInnensenat des berufungsgericht das skandalurteil von richterin karoline edtstadler in wesentlichen teilen aufgehoben bzw. korrigiert:
für den erstangeklagten wurde das verfahren hinsichtlich des vorwurfes der körperverletzung an die erste instanz zurückverwiesen und das urteil ( 9 monate – davon 1 monat unbedingt) aufgehoben. dadurch wird das verfahren wieder in die erste instanz zurückverwiesen.
für den zweitangeklagten reduzierte das berufungsgericht das strafausmass für den widerstand gegen die staatsgewalt von 6 monaten auf 3 monaten auf bewährung (2 jahre bedingt).
somit hat sich zwar das berufungsgericht nicht zu einem mutigen schlussstrich unter ein politverfahren entschlossen, hat aber immerhin das skandalurteil von richterin edtstadler in wesentlichen teilen aufgehoben. dass dieses urteil nicht halten würde, war eigentlich zu erwarten, zumal die staatsanwaltschaft bereits gegen dieses urteil einspruch zugunsten des erstangeklagten erhoben und dies öffentlich mit der politisch beeinflussten richterin begründet hatte.
für den erstangeklagten bedeutet dies nun, wie der vorsitzende richter sagte, “ein teilweise zurück an den start”.
somit hat der einfache protest gegen die antiasylpolitik fekters noch für längere zeit juridische folgen in form von verhandlungen und noch ausstehenden urteilen.
der zweitangeklagte muss nun einen schuldspruch wegen widerstand gegen die staatsgewalt hinnehmen, obwohl er diesen nicht geleistet hat und ihm daher auch nicht schlüssig nachgewiesen werden konnte. hier schenkte auch das berufungsgericht den polizeilich koordinierten aussagen der polizeibeamten uneingeschränkten glauben.
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Sonja
/ 16. November 2010Hallo Bernhard,
zufrieden kann man damit sicher nicht sein. Es zeigt einfach wer am Ende am längeren Ast sitzt und erlaubt der Polizei letztlich weiter eskalierend tätig zu sein und Situationen zu provozieren.
Trotzdem freut es mich, daß ihr wenigstens einen kleinen Sieg errungen habt.
termit
/ 16. November 2010wir würden gern den text gekürzt in die dezember ausgabe vom termiten übernehmen, ist das ok?
bernhard
/ 16. November 2010selbstverständlich – mit quellenangabe immer (creative commons)