staatsanwaltschaft beruft ebenso gegen das skandal-urteil – zu gunsten des erstangeklagten!!!
nun ist es offiziell: das urteil gegen die beiden asylpolitik-kritiker war ein skandal, das sieht nun auch die staatsanwaltschaft ein: sie hat gegen das urteil bezüglich des erstangeklagten einspruch angemeldet, weil das völlig überzogene urteil ganz offensichtlich sogar der anklage viel zu hoch erscheint.
interessant ist auch, dass die staatsanwaltschaft diesen einspruch im gespräch mit dem standard auch damit begründet, dass man nicht den eindruck erwecken wolle, “am politischen gängelband” zu hängen.
mit diesem wohl einzigartigen oder zumindest extrem seltenen vorgang wird die hoffnung auf ein faires verfahren in der 2.instanz genährt. allerdings muss es gleichzeitig alarmieren, wenn von einem “politischen gängelband” die rede ist, von dem sich nun die staatsanwaltschaft dezidiert distanziert.
die volle berufung der beiden asylkritiker steht nun zwar unter anderen vorzeichen, dennoch muss klar festgehalten werden: die beiden sind nicht nur bisher unbescholten, sie haben sich bei der anti-fekter-demo im jänner auch keines strafrechtlich relevanten tatbestandes schuldig gemacht.
der widerstand und der protest gegen die – täglich aufs neue – unmenschliche asylpolitik darf nicht kriminalisiert werden!
lokalaugenschein am 27.5. wäre absurd!
beim vergangenen verhandlungstermin gegen die beiden asylpolitik-kritiker hat die richterin ein von ihr in auftrag gegebenes gutachten verlesen, in welchem michael staudinger von der wetterdienststelle salzburg akribisch genau jenen zeitpunkt berechnet, an welchem angeblich die gleichen lichtbedingungen herrschen wie zum zeitpunkt der festnahme der beiden aktivisten.
dabei wurde errechnet, dass am 14.1. – dem tag der kundgebung gegen ministerin fekter – um 18:30 bereits die “nautische dämmerung” vorbei war. um sich im mai zu einem vergleichbaren zeitpunkt zu treffen, müsse man zb. den 27.mai um 23:30 als zeitpunkt ins auge fassen.
verschiedene einschränkungen des gutachters hinsichtlich bewölkung, laub an den bäumen und schnee, der im mai vermutlich nicht liegen wird, wurden noch verlesen.
wie nun aber unsere recherchen ergeben haben, wurde offensichtlich etwas wesentliches übersehen:
in der nacht vom 27.5. auf den 28.5. ist VOLLMOND, während am 14.1. der NEUMOND unmittelbar bevorstand. somit wäre ein lokalaugenschein zur beurteilung der lichtverhältnisse zu dem vom gericht geplanten termin absurd.
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